Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Geltungsbereich
1.1.
Definition der Vertragsparteien
Vermieter: Vermieter ist die Firma: LICHACZ Andrzej Lichacz, Kupferstr. 43, 48653 Coesfeld,
Mieter: Mieter ist das Unternehmen, das die möblierte Wohnung für seine Mitarbeiter anmietet. Die Kontaktdaten des Mieters werden im individuellen Mietvertrag festgelegt.
1.2.
Anwendungsbereich der AGB
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von möblierten Wohnungen, die zwischen der Firma LICHACZ Andrzej Lichacz (im Folgenden „Vermieter“) und anderen Unternehmen (im Folgenden „Mieter“) geschlossen werden. Der Mieter nutzt die Wohnungen zur Unterbringung seiner Mitarbeiter.
– Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Vermieters und werden Vertragsbestandteil, sobald der Mieter ihnen bei Vertragsabschluss zustimmt. – Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter mit den AGB einverstanden ist.
– Diese AGB gelten nur für Verträge mit Firmen. Sie gelten nicht für Verträge mit Privatpersonen.
2.
Vertragsgegenstand
2.1.
Beschreibung der vermieteten Objekte: – Der Vermieter vermietet möblierte Wohnungen an den Mieter zur Nutzung durch dessen Mitarbeiter. Die genaue Adresse und die Wohnungseinheit werden im jeweiligen Mietvertrag spezifiziert.
2.2.
Ausstattung und Zustand der Wohnungen Die Wohnungen sind vollständig möbliert und beinhalten folgende Ausstattung: – Zimmer: Bett, Kleiderschrank, Nachttische, Lampen, Tisch und Stühle – Küche: Esstisch, Stühle, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Mikrowelle, Geschirr, Besteck, Küchenutensilien, Töpfe und Pfannen – Badezimmer: Dusche oder Badewanne, Waschbecken, Toilette, Spiegel und Badezimmerschrank – Sonstiges: Grundreinigungsutensilien, Gartenmöbel
2.3. Der Vermieter gewährleistet, dass die Wohnungen sich bei Übergabe in einem
sauberen und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Mängel oder Schäden sind
vom Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden.
2.4. Nutzungszweck:
Die vermieteten Wohnungen dürfen ausschließlich für Wohnzwecke durch die
Mitarbeiter des Mieters genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung oder
Untervermietung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters
nicht gestattet.
3. Vertragsabschluss
3.1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
– Die Vertragslaufzeit wird im jeweiligen Mietvertrag festgelegt. Soweit nicht
anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer sechs Monate.
– Der Mietvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum
Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern im Mietvertrag
keine abweichenden Kündigungsfristen festgelegt sind.
– Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien erheblich gegen
die vertraglichen Pflichten verstößt.
3.2. Schriftformklausel
– Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
– Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen, die zwischen
den Vertragsparteien getroffen werden, sind im Mietvertrag und in diesen AGB
schriftlich niedergelegt.
4. Mietzins und Zahlungsbedingungen
4.1. Höhe der Miete und Nebenkosten
– Die genaue Höhe der monatlichen Miete wird im individuellen Mietvertrag
festgelegt. Die Miete versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
– Die Miete ist eine Pauschalmiete, die alle Nebenkosten abdeckt. Es erfolgt
keine separate Abrechnung der Nebenkosten, sofern im Mietvertrag nicht anders
vereinbart.
4.2. Zahlungsmodalitäten
– Als Zahlungsmethoden werden Überweisungen und Lastschriftverfahren
akzeptiert. Andere Zahlungsmethoden bedürfen einer vorherigen schriftlichen
Vereinbarung.
– Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen.
4.3. Kaution und deren Rückzahlung
– Der Mieter ist verpflichtet, vor Einzug eine Kaution in Höhe von einer
Monatsmiete zu hinterlegen. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche
des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
– Die Kaution ist zusammen mit der ersten Mietzahlung zu leisten.
– Nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe der
Wohnung wird die Kaution, abzüglich etwaiger Ansprüche des Vermieters wegen
Beschädigungen oder ausstehender Zahlungen, innerhalb von 90 Tagen
zurückerstattet.
– Die Kaution wird den aktuellen Marktzinsen entsprechen.
5. Nutzungsbedingungen
5.1. Zweck der Nutzung
– Die vermieteten Wohnungen dürfen ausschließlich für Wohnzwecke durch die
Mitarbeiter des Mieters genutzt werden. Eine Nutzung der Wohnungen zu
anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist nicht gestattet.
5.2. Hausordnung und Verhaltensregeln
– Der Mieter und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, die Hausordnung
einzuhalten, die Bestandteil des Mietvertrags ist.
– In jeder Wohnung liegt eine gedruckte Version der Hausordnung aus, die
unbedingt eingehalten werden muss. Der Mieter und seine Mitarbeiter sind
verpflichtet, sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und sie zu befolgen.
5.3. Tiere sind nicht erlaubt.
5.4. In Wohnung dürfen nur mit so vielen Personen belegt werden, wie dies vereinbart
ist.
5.5. Internetnutzung
– Der Vermieter stellt dem Mieter in der Wohnung einen Internetzugang zur
Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Verantwortung des
Mieters und seiner Mitarbeiter.
– Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang nicht für illegale oder
unethische Zwecke zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den
Download und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne
Genehmigung, sowie jegliche Form von Cyberkriminalität.
– Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Geschwindigkeit
oder Sicherheit des Internetzugangs. Bei Störungen oder Ausfällen bemüht sich
der Vermieter um schnellstmögliche Behebung, ist jedoch nicht zur
Schadensersatzleistung verpflichtet.
– Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die über den zur Verfügung
gestellten Internetzugang durchgeführt werden, und haftet für alle daraus
resultierenden Schäden oder Rechtsverletzungen.
– In jeder Wohnung liegt eine Kopie der WLAN-Nutzungsregeln aus, die
unbedingt eingehalten werden müssen. Der Mieter und seine Mitarbeiter sind
verpflichtet, sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und sie zu befolgen.
– Bei der Nutzung des WLANs sind der angegebene WLAN-Name und das WLANPasswort
zu verwenden, die in den WLAN-Nutzungsregeln angegeben sind.
6. Pflichten des Vermieters
6.1. Bereitstellung der Wohnung in vertragsgemäßem Zustand
– Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn in
einem vertragsgemäßen, sauberen und bewohnbaren Zustand bereitzustellen.
– Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung und deren Einrichtung
verantwortlich. Dies umfasst die Durchführung notwendiger Reparaturen und die
regelmäßige Wartung.
6.2. Instandhaltung und Reparaturen
– Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung und deren Einrichtung
verantwortlich. Dies umfasst die Durchführung notwendiger Reparaturen und die
regelmäßige Wartung.
– Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden oder Mängel unverzüglich
anzuzeigen, damit diese behoben werden können.
6.3. Rechte bei Mängeln und Störungen
– Bei Störungen oder Beeinträchtigungen, die nicht durch den Vermieter zu
vertreten sind (z.B. Baulärm in der Nachbarschaft), besteht kein Anspruch auf
Mietminderung oder Schadensersatz.
7. Pflichten des Mieters
7.1. Sorgfältiger Umgang mit der Mietsache
– Der Mieter und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, die gemietete Wohnung
sowie die darin befindlichen Möbel und Gegenstände sorgfältig und pfleglich zu
behandeln.
– Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Wohnung sauber und in einem
ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird. Regelmäßige Reinigung ist
erforderlich, um den Zustand der Wohnung zu erhalten.
– Der Mieter darf keine baulichen Veränderungen oder Umgestaltungen der
Wohnung vornehmen, es sei denn, der Vermieter hat dies vorher schriftlich
genehmigt.
7.2. Meldepflicht bei Schäden
– Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich alle Schäden oder
Mängel in der Wohnung zu melden, die während der Mietdauer auftreten. Dies
gilt insbesondere für Schäden, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der
Wohnung beeinträchtigen.
– Die Meldung sollte schriftlich erfolgen und eine detaillierte Beschreibung des
Schadens oder Mangels enthalten.
7.3. Meldevorschriften
– Der Mieter ist verpflichtet, seine Mitarbeiter auf die Meldevorschriften
hinzuweisen und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß gemeldet sind.
7.4. Rundfunkbeitrag
– Der Mieter ist für die Anmeldung und Begleichung des Rundfunkbeitrags gemäß
den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags verantwortlich.
8. Haftung und Versicherung
8.1. Haftung des Vermieters für Schäden
– Der Vermieter haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
– Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der
Vermieter nur, wenn diese aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
resultieren (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Vermieters auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
– Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,
Naturereignisse oder sonstige, vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
verursacht werden.
– Eine Haftung des Vermieters für Ausfälle bzw. Störungen in der Heizung- ,
Wasser- & Stromversorgung ist ausgeschlossen.
-Die Benutzung hauseigenen Parkplatzes ist kostenlos, kann aber nur auf eigene
Gefahr erfolgen. Es wird keine Haftung vom Vermieter übernommen.
8.2. Haftung des Mieters für Schäden und Verlust
– Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder
Besucher verursacht werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass
weder er noch seine Mitarbeiter oder Besucher den Schaden zu vertreten haben.
– Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch unsachgemäßen
Gebrauch oder mangelnde Pflege der Wohnung und der darin befindlichen
Möbel und Gegenstände entstehen.
– Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem sauberen und
ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Schäden, die über die normale
Abnutzung hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.3. Versicherungsschutz
– Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die
Schäden abdeckt, die durch den Mieter, seine Mitarbeiter oder Besucher an der
Mietsache oder dem Inventar verursacht werden.
– Auf Anfrage des Vermieters hat der Mieter einen Nachweis über den
bestehenden Versicherungsschutz vorzulegen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Salvatorische Klausel
– Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die
gesetzlichen Regelungen.
– Das Gleiche gilt, wenn diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Zur Schließung der
Lücke wird eine Regelung vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und dem Sinn und
Zweck dieser AGB gewollt hätten, sofern sie die Regelungslücke erkannt hätten.
9.2. Änderungen der AGB
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen
werden dem Mieter schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
– Die geänderten AGB gelten als vom Mieter genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von
vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Der
Vermieter wird dem Mieter auf die Bedeutung des Schweigens in der
Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
9.3. Anwendbares Recht
– Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN – Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
9.4. Gerichtsstand
– Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
– Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters
zu klagen.
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